Rosenheimer Zentralstelle für Straffälligenhilfe (RZS)
Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

Die Beratung in der Zentralstelle wird durch eine Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin (oder vergleichbare Qualifikation) in Teilzeit durchgeführt.

Bereichsleitung

Simon Tica
Tel.: +49 8031 3009 1054
E-Mail: simon.tica@sd-obb.de

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Sie können uns sowohl telefonisch, per Email oder – während einer Inhaftierung – über den zuständigen Sozialdienst kontaktieren und bekommen eine zeitnahe Rückmeldung.

Wir sind für die Justizvollzugsanstalten Bernau, Traunstein, Bad Reichenhall und Laufen-Lebenau zuständig. In der JVA Bernau finden regelmäßig Sprechstunden statt. Die anderen Haftanstalten werden nach Bedarf besucht. Die Beratung nach der Entlassung erfolgt nach Terminabsprache.

Warum es uns gibt

Gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG) hat der Strafvollzug neben dem Schutzauftrag ebenso einen Behandlungsauftrag. „Er soll die Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“. Vor dem Hintergrund hoher Rückfallquoten und negativer Auswirkungen von Gefängnisstrafen wird häufig darüber diskutiert, ob diese Ziele mit der Institution Strafvollzug überhaupt erreicht werden können.

Die Freie Straffälligenhilfe hat im Allgemeinen den Auftrag, Lebensbedingungen straffällig gewordener Menschen zu verbessern und deren (Re-)Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Die Gründe für Straffälligkeit sind vielfältig. Finanzielle und berufliche Schwierigkeiten, belastete familiäre Beziehungen, ein problembehaftetes soziales Umfeld, Isolation, Sucht, fehlende private und berufliche Lebensperspektiven oder kulturelle Entwurzelung sind nur einige Aspekte, die straffälliges Verhalten begünstigen.

Viele Inhaftierte wissen nach der Entlassung nicht, an wen sie sich wenden können. Ein soziales Netz, in das sie zurückkehren könnten, ist nicht (mehr) gegeben, die angespannte Wohnungsmarktlage führt häufig in die Obdachlosigkeit.

Die Zentralstelle hat in erster Linie die Aufgabe, Angebote für inhaftierte oder kurz vor der Haftentlassung stehende Personen besser zu koordinieren, sie an einem Ort zu konzentrieren und sie so für die Betroffenen leichter zugänglich zu machen. Durch die Bündelung der Hilfen werden den Betroffenen weite Wege erspart und bislang unzugängliche Unterstützungsmöglichkeiten geboten.

Für wen wir da sind

Die Rosenheimer Zentralstelle für Straffälligenhilfe richtet sich an volljährige inhaftierte oder aus der Haft entlassene Personen, die nicht der Bewährungs- oder Führungsaufsicht unterstellt sind und die in die Stadt / den Landkreis Rosenheim oder in den Raum Salzburg / Tirol ziehen möchten.

Auch Angehörige von Inhaftierten können die Beratung In Anspruch nehmen.

Was wir erreichen wollen

Die Zentralstelle wirkt (erneuter) Straffälligkeit entgegen und trägt zur Haftvermeidung bei. Das Selbsthilfepotential der Klient/-innen soll auf Dauer so gestärkt werden, dass sich die individuellen Faktoren, die Straffälligkeit begünstigen können, verändern.

Durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit wollen wir gleichzeitig eine Stigmatisierung vermeiden und Vorurteile abbauen.

Dabei sehen wir uns als Mitgestalter/-innen eines gerechten gesellschaftlichen Zusammenlebens, als Förder/-innen der Chancengleichheit gesellschaftlichen Friedens und als Unterstützer/-innen einer gerechten Teilhabe aller Menschen am Leben.

Was wir anbieten

Als justizexterne Ansprechpartner beraten wir Sie während und nach der Haft in den Justizvollzugsanstalten Bernau, Traunstein, Bad Reichenhall und Laufen/Lebenau sowie in der Rosenheimer Zentralstelle.

Wir bieten individuelle Beratung und Unterstützung zu allen Fragen rund um das Leben nach der Haft, insbesondere in den Bereichen:

  • Existenzsicherung
  • Ämter- und Behördenangelegenheiten
  • Wohnraumsuche
  • Arbeitsplatzsuche
  • Bewerbungen

Bei Bedarf vermitteln wir an weitere Fachdienste und Institutionen (z.B. bei Schulden, Suchtproblematik, psychosozialen Problemen) sowie an Einrichtungen der Straffälligen- und Wohnungslosenhilfe. Leider haben wir keinen Wohnraum, den wir zur

Verfügung stellen können. Wir unterstützen Sie aber gerne bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft oder Einrichtung.

Wie wir ausgestattet sind

Unser Büro befindet sich im Erdgeschoß unseres Hauptgebäudes in der Innstraße 72, 83022 Rosenheim. Zusätzlich stehen zwei größere Besprechungs-/Gruppenräume zur Verfügung.

Die personelle Ausstattung besteht aus einer/einem Diplom Sozialpädagog/-in/ Diplom Sozialarbeiter/-in (oder vergleichbare Qualifikation) in Teilzeit mit insgesamt 20 Wochenstunden.

Was wir erreicht haben

Seit Eröffnung der Zentralstelle Ende 2015 nehmen jährlich zwischen 80 und 90 Personen Beratung in Anspruch. Der weitaus größte Anteil der beratenen Personen sind selbst betroffene. Die meisten Beratungen innerhalb der JVA finden in der JVA Bernau statt.

Gut ein Drittel der Betroffenen nehmen die Beratung auch nach der Entlassung weiter in Anspruch.

Der Hauptgrund für die Inanspruchnahme der Beratung während der Haft ist drohende Obdachlosigkeit. Durch die Vermittlungstätigkeit der RZS konnte sich der größte Teil der Hilfesuchenden nach Entlassung in gesicherte Wohnverhältnisse begeben. Etwa 15 Prozent müssen an Notunterkünfte verwiesen werden.

Was es Aktuelles gibt

Trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnte das Angebot der RZS durchgehend aufrechterhalten werden.

Wer uns fördert und unterstützt

Die Rosenheimer Zentralstelle für Straffälligenhilfe (RZS) ist ein Angebot der freien Straffälligenhilfe des Diakonischen Werkes Rosenheim e.V. und wird vom Bayerischen Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e. V. finanziert.

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